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Referenz zum Einfuhrzollsatz für Mexiko

Importübersicht

Gemäß den Einfuhrbestimmungen der Vereinigten Mexikanischen Staaten sind sowohl private als auch gewerbliche Importeure von landwirtschaftlichen Traktoren von den Einfuhrzöllen befreit. Diese Befreiung gilt für landwirtschaftliche Traktoren, deren Zollsatz 0 % beträgt. Während allgemeine Einfuhrsteuern und -gebühren in der Regel auf der Grundlage des Frachtwerts berechnet werden, der als Anschaffungskosten (Cost, Insurance, and Freight – CIF) bezeichnet wird, macht diese spezielle Befreiung für landwirtschaftliche Traktoren die Anwendung solcher Zölle zunichte. Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Warenkategorien, darunter bestimmte elektronische Geräte wie Laptops, zwar ebenfalls von Zöllen ausgenommen sind, die umfassende Bandbreite der mexikanischen Zollsätze für andere Produkte jedoch von 0 % bis 140.4 % reicht, mit einem durchschnittlichen Satz von 13.97 %. . Darüber hinaus kann die Bemessung der Steuern auf einige Produkte auf deren Maßeinheit basieren, wie in den nationalen Einfuhrrichtlinien festgelegt.

Referenz zum HS-Code für Traktoren

Hs CodeErläuterungIn Pferdestärken umrechnen
8701.92Größer als 18 kW, aber weniger als 37 kW.24 - 50 PS
8701.93Größer als 37 kW, aber weniger als 75 kW.50 - 100 PS
8701.94Größer als 75 kW, aber weniger als 130 kW.100 - 175 PS
8701.95Größer als 130 kW.>175 PS

Wichtige Notiz!

Die Klassifizierung von in die Vereinigten Mexikanischen Staaten importierten Traktorprodukten wird auf der Grundlage eines 8-stelligen Harmonisierten Systems (HS)-Codes bestimmt. Der hier genannte 6-stellige HS-Steuersatz dient als Richtsatz und wurde aus einer umfassenden Analyse der vollständigen 8-stelligen Zollcodes abgeleitet, die für alle Traktorkategorien gelten. Für den genauen Steuersatz, der jedem spezifischen 8-stelligen HS-Code entspricht, wird Importeuren empfohlen, das Dokument „Tarifa de la Ley de los Impuestos Generales de Importación y Exportación (TIGIE) Ref Aduanera (533-535)“ zu konsultieren, das im verfügbar ist bereitgestellten Ressourcenabschnitt unten. Dieses Dokument bietet Hinweise zu Zollklassifizierungen und -sätzen gemäß dem aktuellen Zollregulierungsrahmen Mexikos.

Referenzwährung

Dollar

Tarif- und Steuerdaten

Hs CodeEinfuhrzölleMehrwertsteuer (MwSt.)Latente Steuer (DTA)
8701.920.0%0.0%0.8 % CIF
8701.930.0%0.0%0.8 % CIF
8701.940.0%0.0%0.8 % CIF
8701.950.0%0.0%0.8 % CIF

Erläuternder Vermerk

Vorzugstarif

Mexiko hat mit mehreren Ländern Freihandelsabkommen unterzeichnet. Um für Präferenzzölle in Frage zu kommen, müssen importierte Waren den Ursprungsregeln entsprechen, die in den Ursprungsregelabkommen enthalten sind. Ursprungszeugnisse sind für die Inanspruchnahme der Zollpräferenzbehandlung erforderlich. Hinweis: Per Post oder Expresspost eingeführte Waren haben keinen Anspruch auf eine Zollpräferenzbehandlung, da die Waren routinemäßig vereinfachten Verfahren für die Zollkontrolle unterliegen. Waren, die eine Zollpräferenzbehandlung erhalten, unterliegen zum Zeitpunkt der Zollkontrolle den regulären Zollverfahren und müssen zur Zollabfertigung bestimmt sein.

MwSt

Mexikanische Mehrwertsteuer = Standard-Mehrwertsteuersatz von 16 % x (CIF-Preis + Zoll + latente Steuer). Bestimmte Waren sind von der Mehrwertsteuer befreit.

Startpunkt

Importe mit einem Wert (FOB) von bis zu 50 US-Dollar sind von Zöllen und Mehrwertsteuer befreit. Allerdings unterliegen die eingeführten Waren weiterhin der Steuerlatenz.

Latente Steuern (DTA)

Auf alle importierten Waren wird auf der Grundlage der Summe aus CIF-Preis und Zoll eine latente Steuer von 0.8 % erhoben, die auch als Zollabfertigungsgebühr bezeichnet wird.

Offizielle Ressource

1. Offizielle Website des mexikanischen Zolls

2. Abkommen über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich

3. Regionale Bräuche Mexikos

4. Vorschriften zum mexikanischen Zoll

5. Kontaktzentrum des mexikanischen Zolls

6. Erläuterung der mexikanischen Zolleinfuhr

7. TIGIE Ref Aduanera (533-535)

Haftungsausschluss

Alle über diese Website verbreiteten Informationen stammen direkt von den offiziellen Zoll-Websites des jeweiligen Landes oder der jeweiligen Region. Es ist wichtig zu verstehen, dass die hier präsentierten Suchergebnisse ausschließlich Informationszwecken dienen und nicht als Rechtsgrundlage für etwaige Transaktionen oder Verpflichtungen ausgelegt werden sollten.
Darüber hinaus dienen alle über diese Plattform erhaltenen Informationen zu Vorzugssteuersätzen lediglich als vorläufige Referenz. Für offizielle und rechtsverbindliche Steuersätze wird den Beteiligten dringend empfohlen, die offiziellen Veröffentlichungen der Zollbehörden im jeweiligen Land zu konsultieren.

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